Listenhunde

Man sagt Kampfhunde beißen sich fest und lassen nicht mehr los...

ja das stimmt DEIN HERZ !

Kampfhunde als Killer geboren?

In den Schlagzeilen ist leider immer wieder zu lesen: „Kind von Hund angefallen."

Dabei ist häufig von bestimmten Rassen die Rede, zum Beispiel vom Pitbullterrier oder vom Am. Staffordshire Terrier. Sie werden oft pauschal als „Kampfhunde“ bezeichnet, ganz so, als ob sie eine angeborene Beißlust hätten.

5 Jahre liegen nun zwischen diesen beiden Bildern und sie sind noch immer beste Freunde!

 

Doch kein Hund kommt als Killer zur Welt!Vielmehr ist er absichtlich oder aus Unkenntnis falsch erzogen worden! Das eigentliche Problem ist der Hundehalter und nicht der Hund, denn bei sachgerechter Erziehung und Führung eines so genannten „Kampfhundes“ hat man einen Familienhund an der Seite und keine Beißmaschine.


Leider haben es „solche Hunde“ immer besonders schwer, ein neues und vor allen Dingen geeignetes neues Heim zu finden. Viele von ihnen sitzen oft viel zu lange im Tierheim und das nur, weil sie der „falschen Rasse“ angehören.

 

Schauen Sie sich doch unsere „Kampfschmuser“ mal etwas genauer an, denn es sind Hunde wie alle anderen Hunde auch!

Unsere Kampfschmuser öffnen ? - Einfach das Bild anklicken!

Welche Bedingungen muß ich erfüllen um einen so genannten Kampfhund aus dem Tierheim zu holen?

- Vermieter fragen, ob er mit der Haltung eines solchen Hundes einverstanden ist und wenn ja schriftlich bestätigen lassen

- polizeiliches Führungszeugnis im Tierheim vorlegen

- nach dem Erwerb dann Sachkundenachweis bzw. Wesenstest mit dem Hund ablegen

Hinweise für Hundehalter

Für alle Hunde gelten landesweit (Mecklenburg-Vorpommern) folgende Bestimmungen:

Hunde dürfen nicht unangeleint zu Versammlungen, Volksfesten oder sonstigen Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen sowie in öffentliche Verkehrsmittel, Verkaufsstätten und Tiergärten mitgenommen werden.
Hunde sind so zu halten, dass sie nicht gegen den Willen des Halters das befriedete Besitztum verlassen können.
Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden.
Für gefährliche Hunde gelten besondere Regelungen:
(Welche Hunde als gefährlich gelten, erfahren Sie weiter unten.)

Gefährliche Hunde dürfen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums nur angeleint und mit beißsicherem Maulkorb geführt werden.
Gefährliche Hunde und alle Hunde der aufgeführten Rassen dürfen nicht auf Kinderspielplätze, an Badestellen und auf Liegewiesen für Menschen mitgenommen werden.
Gefährliche Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht an Jugendliche unter 18 Jahren überlassen werden (z.B. zum Zwecke des Ausführens).
Die Halter gefährlicher Hunde und die Halter von Hunden der aufgeführten Rassen müssen
jedes dauerhafte Entweichen eines Hundes,
jedes nicht nur vorübergehende Überlassen eines Hundes an Dritte
unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde mitteilen.

Personen mit vorwiegendem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bedürfen zum Führen, Halten und Züchten von gefährlichen Hunden einer Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis sind insbesondere
Sachkunde,
körperliche Eignung,
Volljährigkeit und
Zuverlässigkeit.

Welche Hunde sind "gefährlich" im Sinne der Verordnung?

Als gefährlich gelten nicht nur die so genannten Kampfhunde. Darunter fallen alle Hunde,die als bissig aufgefallen sind. Also Hunde, die einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder durch Schläge und ähnliches provoziert worden zu sein,
die wiederholt Menschen gefährdet haben, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein. Das heißt beispielsweise, sie haben Menschen in gefährlicher Weise angesprungen.
bei denen sich durch Zucht oder Ausbildung gefährliche Eigenschaften herausgebildet haben, wie etwa eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe.

Das wird generell bei den folgenden Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen vermutet:

1. American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire Bull Terrier,
4. Bull Terrier.

Diese Regelvermutung der Gefährlichkeit kann im Einzelfall, insbesondere durch eine Bescheinigung des Amts- oder eines durch diesen beauftragten Tierarztes, widerlegt werden. Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde erteilt auf Antrag eine Bescheinigung, welche als Nachweis der Ungefährlichkeit dient. Die Bescheinigung ist beim Ausführen des Hundes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Eine nachgewiesene Ungefährlichkeit befreit die betreffenden Hunde insbesondere vom Leinen- und Maulkorbzwang sowie deren Halter von der Erlaubnispflicht. Der Nachweis der Ungefährlichkeit befreit nicht von der Kennzeichnungs- und von der Mitteilungspflicht gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde.

Allgemein ist davon auszugehen, dass die von Behörden oder von behördlich anerkannten Stellen anderer Bundesländer ausgestellten Bescheinigungen über die Ungefährlichkeit von Hunden auch in Mecklenburg-Vorpommern Anerkennung finden. Auskunft hierzu erteilt das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (Telefon: 0385/588-6540 oder -6553).

Was müssen Urlauber und Besucher des Landes beachten?
Wer sich nur vorübergehend mit einem gefährlichen Hund in Mecklenburg-Vorpommern aufhält, ist von der Erlaubnispflicht befreit. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Tagen muss bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Ordnungsbehörde das Mitführen des gefährlichen Hundes angezeigt werden.
Obwohl in diesen Fällen keine Erlaubnis beantragt werden muss, bedeutet das nicht, das die entsprechenden Hunde vom generellen Leinen- und Maulkorbzwang befreit sind. Eine solche Befreiung kann nur dann erteilt werden, wenn der Hund eine Wesensprüfung (auch in anderen Bundesländern) erfolgreich bestanden hat.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinden und Ämter in Mecklenburg-Vorpommern teilweise weitergehende Beschränkungen für den Umgang mit Hunden erlassen haben. So besteht z.B. im Gebiet einzelner Gemeinden genereller Leinenzwang für alle Hunde. Es empfiehlt sich daher, vor dem Urlaub die näheren Einzelheiten bei der für diesen Ort zuständigen Ordnungsbehörde zu erfragen.

Was droht mir bei Nichtbeachtung dieser Regeln?
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend aufgeführten Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Einziehung gefährlicher Hunde ist möglich.

Weitere Fragen
Sollten Sie weitere Fragen zur Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder an das Referat II 230 des Innenministeriums (Telefon: 0385/588-2231 oder -2234, E-Mail: ii230-1@im.mv-regierung.de).

Landeshundeverordnung für Mecklenburg -Vorpommern

 

Bilder sagen mehr als tausend Worte

... denn so sind sie wirklich !!!

Hunde werden unschuldig geboren, sie werden das, was der Mensch aus ihnen macht!

 

 

Mit den Landeshundeverordnungen wurden Hunde bestimmter Rassen zum Aussetzen, Quälen, Verprügeln, Erschlagen, Erschiessen, Verbrennen und vieles mehr freigegeben! Einen der traurigsten Anfänge machte Apollo... und der Hass und die Verfolgung nehmen bis heute leider kein Ende!!!

SEIN VERGEHEN; ER SPIELTE OHNE LEINE MIT EINEM WESTI DEN ER LANGE KANNTE !!!

Ein Video, das sich jeder ansehen sollte, der immer noch Vorurteile gegenüber so genannten "Kampfhunden" hat! Vielleicht sieht man es danach etwas anders...

Teilweise ist es aber nicht für Kinder geeignet, bitte nehmen Sie Rücksicht!

www.protect-animals.de/Kampfhunde/pitflashgerman.swf