|
Tierschutz
-
| |
|
|
Verbraucher und Umwelt von Grund auf wirksam schützen zu können. Das vorläufig letzte Papier aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ("Programm für eine verbraucher- und umweltorientiertierte Agrar- und Ernährungspolitik" vom 05.01.2001) greift deshalb schon im Titel viel zu kurz: Es fehlt der Tierschutz. Zwar sind einzelne ad hoc-Maßnahmen zum Verbraucherschutz wie eine Positivliste für Futtermittel oder ein Verbot für Leistungsförderer in der Tiermast durchaus auch im Interesse des Tierschutzes. Ebenso können perspektivische Vorschläge wie die zur umweltbezogenen Förderung Optionen für den Tierschutz eröffnen. Eine wirkliche Rolle spielt der Tierschutz im in diesem Papier jedoch nicht. Mehr noch, der in dieser Situation beim besten Willen nicht mehr nachvollziehbare Verweis auf die wirtschaftlichen Erfordernisse der EU-Agrarpolitik und der WTO weist eher darauf hin, dass der ehemalige Bundesminister Karl-Heinz Funke, der für dieses Papier noch verantwortlich zeichnete, bis zuletzt nicht daran dachte, die Agrarstrukturen in Deutschland schnell und nachhaltig zu verändern. Der Tierschutz galt ihm bestenfalls als Nebenprodukt dort, wo sich ökonomische Interessen mehr oder weniger zufällig mit dem Schutzbedürfnis des Tieres und damit zugleich nur zufällig mit dem Verbraucher- und Umweltschutz treffen. Tierschutz ja, aber nur wenn möglich. Das ist gleichbedeutend mit: wir wollen Verbraucher und Umwelt schützen, aber nur wenn möglich. Wir müssen die Gesundheit der Verbraucher jedoch unbedingt schützen und für künftige Generation unbedingt eine intakte Umwelt erhalten. Und genauso sind wir deshalb zum unbedingten Schutz von Tieren verpflichtet. Es ist entscheidend, dass die neue Agrarpolitik der Bundesregierung diesen Ansatz in die Praxis umsetzt. Wir wollen Tiere unbedingt schützen. Solange dies nicht der Fall ist, wird sich weiter allzu leicht behaupten lassen, dass es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sei, die Tiere (den Verbraucher, die Umwelt) zu schützen, anstatt danach zu fragen, wie wir sinnvoll wirtschaften können, um die Tiere (den Verbraucher, die Umwelt) zu schützen. Das heißt, die viel beschworene "gute landwirtschaftliche Praxis" muss sich an den natürlichen Grundbedürfnissen der Tiere orientieren: Gruppenhaltung, abgestimmt auf die artspezifischen
Erfordernisse Konkret bedeutet dies beispielsweise für Legehennen keine Käfighaltung sondern Freilauf in Freiland-,
Boden- oder Volierenhaltung Schweine Auslaufmöglichkeiten mit Suhle Milchkühe Gruppenhaltung mit Zugang zu Laufhof oder Weide
Kälber Mutterkuhhaltung mit Zugang zur Weide Die für diese Haltungsformen in vielen Fällen erforderliche Reduktion des Tierbestandes kann im Zuge der gegenwärtigen Überproduktion an tierischen Produkten nicht als nachteilig erachtet werden. Durch Aufklärung sollte das Kaufverhalten des Konsumenten zudem verstärkt in Richtung tiergerecht erzeugter Lebensmittel beeinflusst sowie der Fleischkonsum insgesamt eingeschränkt werden. Wenig spezialisierte Betriebe, das sind in der Regel eher kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, können kostengünstig auf eine tiergerechte Haltung umstellen. Hier können die bestehenden Gebäude genutzt und mit überschaubaren finanziellen Mitteln umgebaut werden. Beispielsweise würden Betonspalten zugegossen, Anbindeställe für Kühe zu Laufställen umgebaut oder Durchbrüche durch die Stallwand geschaffen werden, um den Tieren Zugang zu einem Auslauf auf vorhandenen Flächen des Hofes oder einer Weide zu ermöglichen. Der Deutsche Tierschutzbund verfügt durch das NEULAND-Projekt für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung über weitreichende Erfahrungen mit den jeweils erforderlichen Umbaumaßnahmen. Interessierte Betriebe werden hier individuell beraten und Umstellungsmaßnahmen zielgerichtet entworfen und durchkalkuliert. Die Umstellungszeiträume werden je nach den Ausgangsbedingungen entsprechend der sozialen Erfordernisse flexibel gehandhabt. Die Umstellungen sind nicht nur aus Sicht des Tierschutzes erfolgreich, sondern für die beteiligten Betriebe auch aus wirtschaftlicher Sicht tragbar. Durch eine bessere Beratung der Landwirte, klare gesetzliche Vorgaben, mit denen tiergerechte Zucht-, Haltungs-, Fütterungs oder Transportbedingungen unhintergehbar festgeschrieben werden, und durch die Umverteilung der Agrarsubventionen, weg von den tierquälerischen Agrarfabriken hin zu tiergerechten Haltungsformen, kann die Entwicklung einer tiergerechten Nutztierhaltung nachhaltig gefördert werden. Anders als im BMELF-Programm vom 05.01.2001 finden sich im Eckpunktepapier der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn [Eckpunkte für eine zukunftsweisende Landwirtschafts- und Verbraucherpolitik, Stärkung der flächengebundenen Tierhaltung, Förderung der artgerechten Fütterung und Haltung und Verständliche und eindeutige Kennzeichnung vom 09.01.2001] dazu eine Reihe positiver Ansätze, unter anderem zur: Änderung der tierschutzrechtlichen Vorschriften,
mit klaren Vorgaben, die gegenwärtige Form der Intesivtierhaltung
zum Beispiel bei Schweinen, Rindern und Legehennen zu beenden. (Quelle: Deutscher Tierschutzbund)
|