|
|
Urlaubszeit
|
|
Einreisebestimmungen für Tiere Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurde ab 1. Oktober 2004 vereinheitlicht. Wer mit seinem Hund / seiner Katze von Deutschland in sein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt: - Gültige Tollwutimpfung (Impfung
mindestens 21 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet
sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis
vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig,
manche sogar vier Jahre)
Darüber hinaus zu beachtende Hinweise und zusätzlich spezielle Länderregelungen finden Sie hier; |
|
|
Dänemark Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden: 1) Pitbull Terrier. Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt. Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist. Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. Leinenpflicht An den Stränden besteht vom 1. April
bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. Durchfahrt durch Dänemark Zusammenfassung der Einreisebestimmungen (Stand 2010): Identifizierbarkeit ist wichtig. 1. Chip oder Tätowierung. Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land* nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist, entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung). Ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur ein Chip als Identifikation. Wenn das Haustier nicht vom Besitzer, oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier hat, begleitet wird, wird die Einfuhr als kommerzielle Einfuhr betrachtet. * EU-Länder sind hier die EU-Mitgliedstaaten
inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein,
Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Für die
Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber
können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt
informieren. Ausstellungen Für weitere Informationen |
|
| Finnland Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurdmbehandlung (Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen) |
|
|
Frankreich Folgende Bestimmungen müssen erfüllt sein: genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip) gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein);es gibt keinerlei Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren. Europäischer Pass (gemäß der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Er muss die Identifizierung und die gültige Impfung bestätigen. Die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet. Erste Kategorie: Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten werden allgemein Pit-bulls genannt), Mastiff (Boer-bulls) oder Tosa vergleichbar sind und die in keinem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind (Siehe Fotos im Album oben rechts anuf der Seite). Zweite Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Zu dieser Kategorie gehören auch Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind. Für sie besteht aber Maulkorb-und Leinenpflicht. Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell
doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir
Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen. Alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in
Frankreich bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches
Register eingetragen werden. Für die Einfuhr von Vögeln (insbesondere
von Papageien und Wellensittichen), Nagetieren, Ratten, Meerschweinchen
und Kaninchen werden benötigt: Nachfragen bitte an die Landwirtschaftsabteilung
der Französischen Botschaft Französische Botschaft in Deutschland, Pariser Platz 5, 10117 Berlin Pascale Vignal-Gautron |
|
| Großbritannien/Irland/Malta Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; die Kennzeichnung darf ausschließlich mit Mikrochip erfolgen (Tätowierung wird nicht akzeptiert); Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig. Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen! |
|
| Italien Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. |
|
|
Niederlande Hunde, Katzen und Frettchen Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen. Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation
bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den
Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder"
(Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist
auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt. Welche Hunderassen dürfen in die Niederlande
einreisen? Kaninchen, Mäuse, Hamster und Meerschweinchen Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten Schildkröten und andere Terrarientiere Pferde Für die Einreise mit einem Pferd in die Niederlande wegen Umzugs brauchen Sie ein vom Kreisveterinäramt ausgestelltes Exportzertifikat. Eventuelle Zollbestimmungen können Sie nachfragen beim niederländischen Zoll, Telefon 0031 45 5743031. Mini-Schweine |
|
| Eigene Hinweise zur Einreise
nach Holland Holland mit Hund? Die Änderungen beim bisher fragwürdigen Hundegesetz in den Niederlanden greift offensichtlich ab sofort. Damit ist die alte Regelung wohl endgültig vom Tisch, bei der Pitbull-Terrier in Holland, deren Kreuzungen sowie alle Hunde ohne anerkannten Stammbaum, die aussehen wie Kampfhunde, ausnahmslos beschlagnahmt und in den allermeisten Fällen getötet werden konnten. Noch im Jahr 2006 starben nach Schätzungen 461 Hunde in niederländischen Auffangstationen. Besondere Vorsicht war bisher bei Mischlings- oder Tierheimhunden ohne Papiere geboten. Diese Hunde konnten einbehalten werden, wenn die Inspektoren die Erscheinungsmerkmale gefährlicher Hunderassen lediglich vermuteten. Nun wurde zwar die Gesetzgebung des bisherigen Regelung RAD "Regeling Agressive Dieren" geändert und die Einreise mit Hunden der erwähnten Art nach Holland ist wieder möglich. Allerdings sollen Hunde über 35cm Schulterhöhe dann unabhängig von der Hunderasse einem Wesenstest unterzogen werden. Dies wird aber wohl eher für "inländische" Hundehalter gelten. Touristen werden offensichtlich nicht eine Bescheinigung mitführen müssen. Wird ein Hund als aggressiv eingeschätzt, droht demnach wahrscheinlich weiterhin eine Beschlagnahmung. So bleibt mir nur eine vorsichtige Entwarnung und weiterhin die Empfehlung für die Halter einschlägiger Rassen oder anderer "dynamsicher" Hunde, sich im Zweifel vor einer Reise bei der niederländischen Botschaft zu erkundigen. gez. A. Siebert |
|
| Österreich Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. |
|
| Portugal Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. In Bussen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden. |
|
|
Schweden |
|
| Tschechien Eine Leine und ein Maulkorb ist mitzuführen. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinen- und Maulkorbzwang. |
|
|
Ungarn Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu
den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten
ist es dabei, dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein
dürfen! Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln muss auch ein Maulkorb mitgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass das örtliche Gesundheitsamt das Baden von Hunden im Plattensee und im Velence-See nicht erlaubt, Hunde dürfen nur auf Freistrandbäder mitgenommen werden, wenn es dort nicht ausdrücklich verboten wurde. Bedingungen für andere Kleintiere: Die Vorlage eines internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik Deutschland nötigen Impfungen ( gegen Tollwut, Staupe usw. ) enthält. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen. Eine Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tiere - also auch für Vögel - vorgelegt werden und darf nicht älter sein als acht Tage. |
|
| Die Mitnahme
von Hunden und Katzen im Reiseverkehr außerhalb der Europäischen
Union Die EU-Verordnung, die den Reiseverkehr mit Heimtieren regel (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken), teilt Drittländer in zwei Kategorien ein. "Gelistete Drittländer" und "Nicht gelistete Drittländer". Für beide Kategorien gelten unterschiedliche Bestimmungen. |
|
|
"Gelistete Drittländer" Dazu zählen folgende beliebte Urlaubsländer: Bosnien-Herzegowina, Liechtenstein,
Norwegen, Schweiz, Australien, Kroatien, USA und Russische Föderation - gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30
Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach
den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden;
die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier
Jahre.) Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung, zur Kennzeichnung und zum Heimtierausweis haben einzelne Länder darüber hinaus gehende Anforderungen, die ebenfalls einzuhalten sind. |
|
|
"Nicht gelistet Drittländer" Serbien/Montenegro und Türkei - Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis Wer einen Urlaub mit seinem Hund / seiner Katze
in einem solchen Land plant, sollte eine Vorbereitungszeit von einem halben
Jahr einplanen. |
|
|
|
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen und Bestimmungen anderer Länder erfahren Sie telefonisch über die jeweiligen Botschaften und Konsulate bzw. über das Urlaubs-Beratungstelefon des Deutschen Tierschutzbundes Tel. 0228 - 6 049627, Ihren Tierarzt oder den ADAC. |