Urlaubszeit

Jedes Jahr mit Beginn der Urlaubszeit spielt sich auf unseren Straßen tausendfach das gleich Drama ab. Ein Auto hält, ein Hund springt freudig heraus, die Tür schließt sich wieder und das Auto fährt davon. Der Hund bleibt verzweifelt zurück. Auch das Tierheim Schlage wird vor und in der Ferienzeit von ausgesetzten Tieren überflutet.

Der deutsche Tierschutzbund und die örtliche Tierschutzvereine starten wieder ihre Ferienaktion „Nimmst Du mein Tier, nehme ich Dein Tier“
Mit dieser Aktion möchten wir bei der Urlaubsplanung helfen. Dabei werden die Tierheime entlastet und Heimtierhalter zusammengeführt, die sich im gegenseitigen Tausch während des Urlaubes um die Tiere kümmern.
Zum anderen möchten wir Tierfreunde, die selbst kein Tier besitzen anregen, ein Gasttier zu betreuen oder vorübergehend bei sich aufzunehmen. Information über die Aktion „Nimmst Du mein Tier, nehme ich Dein Tier“ erhalten Sie auch bei uns.

Es gibt auch diesbezüglich eine Hotline vom Deutschen Tierschutzbund e.V.

Telefon: 0228/ 60 49 627

 

Einreisebestimmungen für Tiere

Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurde ab 1. Oktober 2004 vereinheitlicht. Wer mit seinem Hund / seiner Katze von Deutschland in sein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:

- Gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre)
- Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011)
- Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.

Darüber hinaus zu beachtende Hinweise und zusätzlich spezielle Länderregelungen finden Sie hier;

 

Dänemark
Neue Regeln ab 1. Juli 2010
Ab 1. Juli 2010 wird die Liste über verbotene Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.

Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:

1) Pitbull Terrier.
2) Tosa Inu.
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier.
4) Fila Brasileiro.
5) Dogo Argentino.
6) Amerikanische Bulldogge.
7) Boerboel.
8) Kangal.
9) Zentralasiatischer Ovtcharka.
10) Kaukasischer Ovtcharka.
11) Südrussischer Ovtcharka.
12) Tornjak.
13) Sarplaninac.

Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.

Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.

Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.

Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:

• An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
• In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

Durchfahrt durch Dänemark
Das Verbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden. Der Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund nicht das Fahrzeug verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassi gehen), sind erlaubt.

Zusammenfassung der Einreisebestimmungen (Stand 2010):

Identifizierbarkeit ist wichtig.
Alle drei folgenden Voraussetzungen müssen erfühlt sein:

1. Chip oder Tätowierung.
2. EU-Heimtierausweis.
3. Gültige Tollwutimpfung.

Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land* nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist, entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung). Ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur ein Chip als Identifikation.

Wenn das Haustier nicht vom Besitzer, oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier hat, begleitet wird, wird die Einfuhr als kommerzielle Einfuhr betrachtet.

* EU-Länder sind hier die EU-Mitgliedstaaten inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt informieren.

EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung
Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.

Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen
Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen, die jünger als 3 Monate alt sind, dürfen nicht eingeführt werden. Eine Ausnahme besteht für Besitzer/Halter, die einen Wohnsitz in Dänemark haben. Ein Besitzer/Halter mit Wohnsitz in Dänemark kann bei den dänischen Behörden - Fødevarestyrelsen - eine Genehmigung für die Einführ beantragen.

Ausstellungen
Obwohl z.B. die Tollwutimpfung bei der Einreise nach Dänemark noch drei Jahre gültig ist, können bei Ausstellungen häufiger Tollwutimpfungen gefordert werden. Wenn man an einer Ausstellung teilnimmt, ist es erforderlich zu untersuchen, ob es von der Seite der Veranstalter spezielle Impfanforderungen gibt.

Für weitere Informationen
Reisen Sie als Tourist oder ziehen Sie nach Dänemark um und haben weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die Lokalabteilung der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde an Ihrem Bestimmungsort.

  Finnland
Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurdmbehandlung (Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen)
 

Frankreich
Es gilt für die Verbringung von Haustieren nach Frankreich aus Deutschland die EG-Verordnung 998/2003. Sie legt die Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der EU oder aus Drittländern in die EU fest.

Folgende Bestimmungen müssen erfüllt sein:

genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip)

gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein);es gibt keinerlei Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren.

Europäischer Pass (gemäß der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Er muss die Identifizierung und die gültige Impfung bestätigen.

Die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet.

Erste Kategorie: Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten werden allgemein „Pit-bulls“ genannt), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und die in keinem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind (Siehe Fotos im Album oben rechts anuf der Seite).

Zweite Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen ist.

Zu dieser Kategorie gehören auch Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind. Für sie besteht aber Maulkorb-und Leinenpflicht.

Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.

Alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden.
- eine Gesundheitsbescheinigung, die weniger als 5 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und die bestätigt, dass die Tiere an keiner arttypischen Krankheit leiden.

Für die Einfuhr von Vögeln (insbesondere von Papageien und Wellensittichen), Nagetieren, Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen werden benötigt:
- eine offizielle Bestätigung des Tierhalters, dass er der Eigentümer der Tiere ist und diese nicht verkaufen wird.

Nachfragen bitte an die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft
(Bei Kampfhunden bitten wir um die Zusendung eines Fotos des Hundes)

Französische Botschaft in Deutschland, Pariser Platz 5, 10117 Berlin

Pascale Vignal-Gautron
Tel. 0033 1 49 55 84 72
pascale.vignal-gautron@agriculture.gouv.fr

  Großbritannien/Irland/Malta
Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; die Kennzeichnung darf ausschließlich mit Mikrochip erfolgen (Tätowierung wird nicht akzeptiert); Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.
 Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen!
  Italien
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
 

Niederlande
Bisher war die Einreise mit Pitbullterriern und deren Kreuzungen in den Niederlanden verboten. Sie konnten beschlagnahmt und nach einem Gerichtsbeschluss getötet werden. Nach vielfachem Protest gegen diese Tötung unschuldiger Tiere wurden die zu diesem Zeitpunkt beschlagnahmten Tiere an ihre Besitzer zurückgegeben.

Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig.
(siehe auch "Eigene Hinweise zur Einreise nach Holland" etwas weiter unten)

Hunde, Katzen und Frettchen
Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:

Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.

Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen.

Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.

Welche Hunderassen dürfen in die Niederlande einreisen?
Alle Hunde dürfen in die Niederlande einreisen. Der Hund muss über einen EU-Pass verfügen, gegen Tollwut geimpft sein, und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.

Kaninchen, Mäuse, Hamster und Meerschweinchen
Sie benötigen ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat.

Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten
Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten dürfen in die Niederlande mitgenommen werden und zwar maximal fünf Vögel ohne Gesundheitszertifikat. Diese Tiere dürfen nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Vogelarten stehen (Washingtoner Artenschutzabkommen, www.cites.org).

Schildkröten und andere Terrarientiere
Ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat und diese Tiere dürfen ebenso wie bei Wellensittichen und Papageien nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Tierarten stehen (Washingtoner Artenschutzabkommen, www.cites.org).

Pferde
Pferde die aus Deutschland in die Niederlande mitgenommen werden (Urlaub), benötigen eine Gesundheitserklärung des Deutschen Veterinäramtes und einen Ausweis mit eingetragener Skizze. Der Chip ist dann erforderlich, wenn der Urlaub länger als 6 Monate dauert. Wenn der Urlaub länger als 10 Tage dauert, benötigen die Pferde wieder eine neue Gesundheitserklärung um damit nach Deutschland zurückzureisen. Es wird empfohlen die alte Erklärung aufzuheben, damit man nachweisen kann, dass das Pferd nur vorübergehend in den Niederlanden war und ein Chip nicht erforderlich ist.

Für die Einreise mit einem Pferd in die Niederlande wegen Umzugs brauchen Sie ein vom Kreisveterinäramt ausgestelltes Exportzertifikat. Eventuelle Zollbestimmungen können Sie nachfragen beim niederländischen Zoll, Telefon 0031 45 5743031.

Mini-Schweine
Man benötigt ein vom Veterinäramt ausgestelltes EU-Zertifikat.

  Eigene Hinweise zur Einreise nach Holland

Holland mit Hund? Die Änderungen beim bisher fragwürdigen Hundegesetz in den Niederlanden greift offensichtlich ab sofort. Damit ist die alte Regelung wohl endgültig vom Tisch, bei der Pitbull-Terrier in Holland, deren Kreuzungen sowie alle Hunde ohne anerkannten Stammbaum, die aussehen wie Kampfhunde, ausnahmslos beschlagnahmt und in den allermeisten Fällen getötet werden konnten. Noch im Jahr 2006 starben nach Schätzungen 461 Hunde in niederländischen Auffangstationen.
Besondere Vorsicht war bisher bei Mischlings- oder Tierheimhunden ohne Papiere geboten. Diese Hunde konnten einbehalten werden, wenn die Inspektoren die Erscheinungsmerkmale gefährlicher Hunderassen lediglich vermuteten.

Nun wurde zwar die Gesetzgebung des bisherigen Regelung RAD – "Regeling Agressive Dieren" geändert und die Einreise mit Hunden der erwähnten Art nach Holland ist wieder möglich. Allerdings sollen Hunde über 35cm Schulterhöhe dann unabhängig von der Hunderasse einem Wesenstest unterzogen werden. Dies wird aber wohl eher für "inländische" Hundehalter gelten. Touristen werden offensichtlich nicht eine Bescheinigung mitführen müssen. Wird ein Hund als aggressiv eingeschätzt, droht demnach wahrscheinlich weiterhin eine Beschlagnahmung.

So bleibt mir nur eine vorsichtige Entwarnung und weiterhin die Empfehlung für die Halter einschlägiger Rassen oder anderer "dynamsicher" Hunde, sich im Zweifel vor einer Reise bei der niederländischen Botschaft zu erkundigen.

gez. A. Siebert

  Österreich
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
  Portugal
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. In Bussen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
 

Schweden
Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung; Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.

Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen!

  Tschechien
Eine Leine und ein Maulkorb ist mitzuführen. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
 

Ungarn
Die Einreise mit so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten. So genannte gefährliche Hunde oder "Kampfhunde" dürfen nach Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den gefährlichen Hunderassen gehören in Ungarn: Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.

Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten ist es dabei, dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein dürfen!

Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln muss auch ein Maulkorb mitgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass das örtliche Gesundheitsamt das Baden von Hunden im Plattensee und im Velence-See nicht erlaubt, Hunde dürfen nur auf Freistrandbäder mitgenommen werden, wenn es dort nicht ausdrücklich verboten wurde.

Bedingungen für andere Kleintiere: Die Vorlage eines internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik Deutschland nötigen Impfungen ( gegen Tollwut, Staupe usw. ) enthält. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen. Eine Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tiere - also auch für Vögel - vorgelegt werden und darf nicht älter sein als acht Tage.

  Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr außerhalb der Europäischen Union
Die EU-Verordnung, die den Reiseverkehr mit Heimtieren regel (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken), teilt Drittländer in zwei Kategorien ein. "Gelistete Drittländer" und "Nicht gelistete Drittländer". Für beide Kategorien gelten unterschiedliche Bestimmungen.
 

"Gelistete Drittländer"
In dieser Kategorie sind diejenigen Länder aufgelistet, deren Status in Bezug auf die Tollwut zufriedenstellenden ist, sowie Länder, die Bekämpfungsprogramme gegen Tollwut nachweisen können. Die vollständige Liste kann auf der Website des Bundesverbraucherschutzministeriums eingesehen werden.

Dazu zählen folgende beliebte Urlaubsländer:

Bosnien-Herzegowina, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Australien, Kroatien, USA und Russische Föderation
Wer mit seinem Hund/ seiner Katze in eines dieser Länder reisen möchte, muss daran denken, dass er bei der Rückkehr wieder in die EU einreist. Es ist daher wichtig, bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherzustellen, dass nachfolgende Bedingungen für die EU erfüllt sind:

- gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre.)
- Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011)
- im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.

Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung, zur Kennzeichnung und zum Heimtierausweis haben einzelne Länder darüber hinaus gehende Anforderungen, die ebenfalls einzuhalten sind.

 

"Nicht gelistet Drittländer"
Einige Urlaubsländer, die unter die Kategorie „Nicht gelisteten Länder“ fallen:

Serbien/Montenegro und Türkei
Wer mit seinem Hund/ seiner Katze in eines dieser Länder reisen möchte, muss daran denken, dass er bei der Rückkehr wieder in die EU einreist. Es ist daher wichtig, bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherzustellen, dass die nachfolgenden - erheblich verschärften Anforderungen für nicht gelistete Drittländer – unbedingt erfüllt sind:

- Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
- Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011)
- Gültige Tollwutimpfung und eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper

Wer einen Urlaub mit seinem Hund / seiner Katze in einem solchen Land plant, sollte eine Vorbereitungszeit von einem halben Jahr einplanen.

Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung / Blutuntersuchung, zur Kennzeichnung und zum amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis haben einzelne Länder darüber hinaus gehende Anforderungen, die ebenfalls einzuhalten sind.

 

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen und Bestimmungen anderer Länder erfahren Sie telefonisch über die jeweiligen Botschaften und Konsulate bzw. über das Urlaubs-Beratungstelefon des Deutschen Tierschutzbundes Tel. 0228 - 6 049627, Ihren Tierarzt oder den ADAC.