Wegweiser – Tierschutz / Tierschutzüberwachung
Tierschutz geht alle an

Jeder Mensch hat das Leben und Wohlbefinden aller Tiere als Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen.
Kein Mensch darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Werden Tiere von Menschen gehalten, so müssen sie Ihren artgemäßen Bedürfnissen entsprechend gehalten und versorgt werden.
Tierschutz ist kein leeres Wort - und darf nicht nur ein hehres Ziel Einzelner sein. Die moralische und gesetzliche Verpflichtung, Tiere vor Schäden, Schmerzen und Leiden zu bewahren - in der freien Natur, als Zoo- oder Heimtiere oder als landwirtschaftliche Nutztiere - gilt für jedermann. Jeder Mensch hat darauf zu achten, dass den Tieren ein ihrer jeweiligen Art gemäßes Leben und Verhalten weitgehend ermöglicht wird.
Wo diese Grundregel verletzt wird, können erhebliche Schäden, Schmerzen und Leiden der gehaltenen Tiere nicht ausgeschlossen werden. Damit besteht der Verdacht von Tierschutzrechtsverletzungen. Solche Verdachtsfälle müssen aufgeklärt werden. Doch der eigentliche Tierschutz setzt früher ein. Er soll durch Aufklärung und Selbstverständnis Missstände bei der Haltung, Unterbringung, Versorgung und im Umgang mit Tieren von vornherein ausschließen.

I. Welche staatlichen Einrichtungen kümmern sich um den Tierschutz?


Tierschutzbehörden

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern - oberste Landesbehörde

Landräte und Oberbürgermeister kreisfreier Städte
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter

Überwachung
-Kontrolle / Mängelfeststellung
-Verfolgung/Weitergabe an Staatsanwaltschaft bei Strafverdachtsfällen

 

 

 

Städte und Gemeinden nach dem Fund-, Sicherheits- und Ordnungsrecht:
Abwendung von Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
Unterbringung und Versorgung von Fundtieren, streunenden bzw. herrenlosen Tieren bei Gefährdung öffentlicher Ordnung und Sicherheit


Staatsanwaltschaften:
Entgegennahme von Anzeigen bei Verdacht von Straftaten
Ermittlung zu Verdachtsfällen
Verfolgung von Straftaten
Polizei:
Entgegennahme von Anzeigen bei Verdacht von Straftaten
Ermittlungen im Auftrage der Staatsanwaltschaften II. In Behörden und Ämtern:
Die Durchführung des Tierschutzrechtes regeln in Deutschland die Bundesländer selbst.
Das Tierschutzzuständigkeitsgesetz vom 28. September 2000 überträgt die Aufgaben zur Durchführung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzverordnungen hauptsächlich den Kreisordnungsbehörden mit ihren Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern.

Adressen der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter - behördliche Hilfe für den Bürger

Landkreis Bad Doberan
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
Tel.: 038208/60427

Stadtverwaltung Neubrandenburg
Veterinär- und Lebensmittelüber- wachungsamt
Postfach 18 14
17008 Neubrandenburg
Tel.: 0395/5552563

Landkreis Demmin
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Adolf-Pompe-Str. 12-15
17109 Demmin
Tel.: 03998/434541

Landkreis Nordwestmecklenburg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Volkspark
19205 Gadebusch
Tel.: 03886/20213

Landkreis Güstrow
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Wall 3-5
18273 Güstrow
Tel.: 03843/7553900

Landkreis Nordvorpommern
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 12 49
18502 Grimmen
Tel.: 038326/59442


Landkreis Ludwigslust
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Tel.: 03874/6242308

Außenstelle:
Damgartener Chaussee 40
18311 Ribnitz-Damgarten
Tel.: 03821/883886

Landkreis Mecklenburg-Strelitz
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 11 45
17221 Neustrelitz
Tel.: 03981/481182

Landkreis Parchim
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 12 63
19362 Parchim
Tel.: 03871/722519

Landkreis Müritz
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 11 00
17181 Waren
Tel.: 03991/782271

Hansestadt Rostock
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
18050 Rostock
Tel.: 0381/3818601

Landkreis Rügen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 13 43
18523 Bergen
Tel.: 03838/806310

Hansestadt Wismar
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 12 45
23952 Wismar
Tel.: 03841/241110

Landeshauptstadt Schwerin
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 01 10 42
19010 Schwerin
Tel.: 0385/5452800

Hansestadt Stralsund
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 21 45
18408 Stralsund
Tel.: 03831/268810

Landkreis Ostvorpommern
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 12 39
17382 Anklam
Tel.: 03971/261160

Landkreis Uecker Randow
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 12 42
17302 Pasewalk
Tel.: 03973/255134
Außenstelle
Mendelejew-Weg 16
17491 Greifswald
Tel.: 03834/876010

Die oberste Landesbehörde für den Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei in 19048 Schwerin, Tel.: 0385/5886540 oder 5886553.

Staatsanwaltschaften bei Straftatverdacht


Generalstaatsanwaltschaft
Patriotischer Weg 120a 18057 Rostock
Tel.: 0381/456050

Staatsanwaltschaft
Neubrandenburg Demminer Str. 61 17034 Neubrandenburg Tel.: 0395/45370

Staatsanwaltschaft Rostock
Doberaner Str.116
18057 Rostock
Tel.: 0381/45640

Staatsanwaltschaft Schwerin
Bleicher Ufer 15
19053 Schwerin
Tel.: 0385/53020

Staatsanwaltschaft Stralsund
Frankendamm 17
18439 Stralsund
Tel.:03831/2050

Ordnungsämter der Städte und Gemeinden (zuständig nach dem Fundrecht)
Was wird kontrolliert?

z.B. beim Tierhalter:

die allgemeinen Haltungsbedingungen
der Umgang mit den Tieren
die artgerechte Versorgung mit Futter und Tränkwasser
die Bewegungsmöglichkeit / die Besatzdichte
die Beleuchtung / das Stallklima
die Funktionssicherheit technischer Anlagen
die Havarieprävention
die Sachkenntnisse der Tierhalter etc.

in Schlachtstätten:

die Besatzdichte auf dem Tiertransporter
die Tierentladung / die Tierunterkünfte
die Tiertreibewege
die Betäubungsanlagen / die Sachkunde der Betäuber etc.

bei Tiertransporten:

die Transportfahrzeuge
die Transportfähigkeit der Tiere
die Besatzdichte
die Be- und Entladung
die Transportpläne
die Sachkunde der Beförderer etc.


Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter, der nach Landesrecht zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte, überwachen die Einhaltung der geltenden Tierschutzvorschriften in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, in Schlachtstätten, bei Tiertransportunternehmen, in Tiergärten, in Zirkusunternehmen, in Versuchstierhaltungen, im Zoofachhandel, in gewerbsmäßig betriebenen Reit- und Fuhrunternehmen und Hundezuchten u.v.a.m. Sie bearbeiten entsprechende Anträge zum Halten von Tieren nach § 11 Tierschutzgesetz, und überprüfen die notwendigen Sachkenntnisse der Tierhalter. In der Regel sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter die ersten Ansprechpartner für die Entgegennahme von Hinweisen und Anzeigen bei Verdacht auf tierschutzrechtliche Verstöße. Sie gehen den Verdachtsfällen nach und zeigen ggf. den Verdacht einer Straftat der jeweiligen Staatsanwaltschaft an. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern selbst verfolgt und geahndet. Als letztes Mittel, Tiere aus mit Schmerzen und Leiden verbundenen Haltungen und Unterkünften zu erlösen, können die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüber-wachungsämter dem Halter die Tiere fortnehmen und befristet auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterbringen. Die Behörden können solche Tiere nach Ablauf festgesetzter Fristen auf Kosten des Halters veräußern (z.B. versteigern) oder, wenn eine solche Möglichkeit nicht besteht, diese auf Kosten des Halters tierschutzgerecht töten lassen - § 16a Nr. 2 Tierschutzgesetz. Darüber hinaus kann die zuständige Kreisordnungsbehörde zur Verhinderung künftiger Verstöße demjenigen das Halten von Tieren verbieten, der wiederholt oder grob fahrlässig entsprechende Recht-verletzungen begangen hat - § 16a Nr. 3 Tierschutzgesetz.

Welches sind die Rechtsgrundlagen zur Durchführung des Tierschutzes in Deutschland?

Bundesrecht

-Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998, zuletzt geändert durch Artikel 191 V v.29.10.2001
-Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9. Februar 2000
-Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht
-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
-Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung
-Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
-Tierschutz-Hundeverordnung
-Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesminister für Ernährung, -Landwirtschaft und Forsten
-Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung
-Verordnung über die Meldung von in Tierversuchen verwendeten Wirbeltieren

Gutachten über
-den tierschutzgerechten Transport von Tieren auf dem Luftwege
-den tierschutzgerechten Transport von Tieren auf dem Seewege
-tierschutzgerechte Haltung und tierschutzgerechten Transport von Fischen
-tierschutzgerechte Haltung und Tötung von Pelztieren in Farmen
-tierschutzgerechte Haltung von Damwild in Gehegen
-Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln (außer Kiwis), Greifvögeln, -Eulen, Papageien, Kleinvögeln, Säugetiere und Reptilien


Leitlinien
-zur Beurteilung v. Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
-Tierschutz im Pferdesport
-für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen
-für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen


Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

-Tierschutzzuständigkeitsgesetz
-Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Durchführung des Fundrechtes
-Erlass über die Kostentragung bei der Verwahrung und Behandlung von Fundtieren
-Ausführungsvorschriften zur Wesensprüfung von Hunden gem. § 2 Abs. 3 Satz 2 -Hundehalterverordnung
-Erlass über die Einrichtung und die Aufgaben des Tierschutzdienstes im LVL
-Erlass zum Verbot der dauerhaften Anbindehaltung von Pferden
-Erlass zur Einsetzung eines Tierschutzbeirates
-Landeseinheitliche Anforderungen zur tierschutzrechtlichen Bewertung von -Genehmigungsanlagen für Schweinehaltungsanlagen

Wie kann der Bürger helfen, geltendes Tierschutzrecht durchzusetzen?

Nicht wegsehen, wenn man den Eindruck hat, dass Tiere leiden.
Den ersten Eindruck gründlich prüfen.
Entscheiden, ob man selbst helfen kann oder ob Behörden informiert werden müssen.
Erster Ansprechpartner ist immer das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Bei Verdacht einer Straftat (bei Vorsätzlichkeit und/oder erheblichem Ausmaß) kann man Anzeige erstatten (Staatsanwaltschaft, Polizei, Amtsgericht).
Inhalt der Anzeige (wer, was, wo, wann, wie).


1. Name und Anschrift des Anzeigenden
2. Name und Anschrift des Täters
3. genaue Ortsbeschreibung für den Tatort
4. genaue Tatzeit
5. Sachverhaltsschilderung
5.1 genaue Tierbeschreibung, Art, Anzahl, Kennzeichnung, eventuell Foto
5.2 genauer Tathergang
5.3 Tatfolgen, Anzeichen für Schäden, Schmerzen, Leiden, Tötun
6. Zeugenadressen
7. Beweismaterial
8. Datum und Unterschrift

Was ist bei Mängelfeststellungen zu tun?

Welche Angaben braucht eine Behörde?

Inhalt der Anzeigen (wer, was, wo, wann, wie)


Wo findet man Hilfe bei Tierschutzproblemen?

l. In Vereinen und Tierheimen:

Deutscher Tierschutzbund e.V.
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Dorfstraße 25b
18258 Kambs

TSV Greifswald und Umgebung e.V.
Walther-Rathenau-Straße 9-11
17489 Greifswald

Tierauffangstation
TSV Altentreptow und Umgebung e.V.
Brandenburger Str. 50
17087 Altentreptow

TSV Bad Doberan e.V.
Seestraße 13
18209 Bad Doberan TSV Insel Usedom e.V.
Seestraße 71
17429 Bansin
Tierheim

TSV Malchin e.V.
Pisede 3a
17139 Malchin

TSV Demmin und Umgebung e.V.
Randow 15
17109 Demmin
Tierauffangstation

TSV Neubrandenburg e.V.
Rosenstraße 16
17033 Neubrandenburg

TSV Hagenow e.V.
Roder l
19230Moraas
Tierheim Tierheim

TSV Neustrelitz e.V.
Am Lugberg 18
17235 Neustrelitz

TSV Laage und Umgebung e.V.
Breesenerstr. 65
18299 Laage
Tierauffangstation

TSV Plau am See und Umgebung e.V.
Seestraße 14
19395 Plau am See

TSV Sadelkow e.V.
Hauptstr. 6
17099 Sadelkow
Tierauffangstation Tierheim

„Natur- und Pferdehilfe“
Schwichtensee
17309 Uhlenkrug TSV Schwaan e.V.
An der Weide 1
18258 Schwaan

TSV Anklam e.V.
August-Bebel-Str. 3
17289 Anklam TSV Uecker-Randow e.V.
Kolonienstr. 5 b
17275 Liepgarten
Tierheim

TSV Bützow e.V.
Dorfstr. 31 b
18249 Katelbogen TSV Nordvorpommern e.V.
Lange Str. 24
18442 Buschenhagen
Tierauffangstation

„Tier-Akut-Transport“ e.V.
Thierfelder Str. 19
18059 Rostock

TSV Wismar und Umgebung e.V.
Moidentiner Weg 1
23972 Dorf Mecklenburg

TSV Satow und Umgebung e.V.
Dorfstr. 20
18239 Reinshagen
Tierheim

TSV Rostock e.V.
Thierfelder Str. 19
18059 Rostock

TSV Schwerin e.V.
Zum Kirschenhof
19057 Schwerin
Tierheim Tierheim

Tierschutzinitiative Vorpommern e.V.
Jeeser weg 3
18519 Miltzow

Tiernotstation Tilzow
Objektstr. 10
18528 Tilzow
Tierheim Tierauffangstation

TSV Waren e.V.
Gewerbegebiet
17213 Malchow

Tiere in Not Warnemünde e.V.
Am Strom 85
18119 Warnemünde
Tierauffangstation

TSV Gadebusch-Grevesmühlen-Rehna e.V.
Gadebuscher Str. 3
19205 Roggendorf

Katzenschutzbund Greifswald e.V.
PF 33 10
17463 Greifswald
Tierheim

TSV Rügen/Hiddensee e.V.
Nr. 36
18556 Kuhle-Starrwitz

TSV Stralsund u.U. e.V.
Wiesenstr. 20
18437 Stralsund
Tierheim Tierauffangstation