"Nicht gelistet Drittländer"

Einige Urlaubsländer, die unter die Kategorie „Nicht gelisteten Länder“ fallen:

 

Serbien/Montenegro und Türkei
Wer mit seinem Hund/ seiner Katze in eines dieser Länder reisen möchte, muss daran denken, dass er bei der Rückkehr wieder in die EU einreist. Es ist daher wichtig, bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherzustellen, dass die nachfolgenden - erheblich verschärften Anforderungen für nicht gelistete Drittländer – unbedingt erfüllt sind:

- Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
- Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011)
- Gültige Tollwutimpfung und eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper

Wer einen Urlaub mit seinem Hund / seiner Katze in einem solchen Land plant, sollte eine Vorbereitungszeit von einem halben Jahr einplanen.

Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung / Blutuntersuchung, zur Kennzeichnung und zum amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis haben einzelne Länder darüber hinaus gehende Anforderungen, die ebenfalls einzuhalten sind.
  

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen und Bestimmungen anderer Länder erfahren Sie telefonisch über die jeweiligen Botschaften und Konsulate bzw. über das Urlaubs-Beratungstelefon des Deutschen Tierschutzbundes Tel. 0228 - 6 049627, Ihren Tierarzt oder den ADAC.