Achtung bei Reisen nach Dänemark
Am 1. Juli 2010 wurde die Liste der verbotenen Hunde in Dänemark erweitert.
1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac
Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Weiterhin sind alle Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.
Sollte ein Hund (egal welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen: An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. (Quelle: Dänisches Außenministerium)
"Da die Polizei die Rasse der Mischlinge festlegt- sollte man keine Papiere haben - betrifft es auch Mischlinge, deren Rassen nicht gelistet sind (zB Staff -Bullterrier, Old engl. Bulldogs etc)"
Wenn Sie nicht gefahrlaufen wollen, die Heimreise von einem Dänemarkurlaub ohne Ihren vierbeinigen Freund antreten zu müssen, bedenken Sie bitte Folgendes:
• Die dänische Gesetzgebung verbietet es Touristen und Einheimischen generell, die 13 dort gelistete Rassen und deren Mischlinge zu halten, die nach dem
17.03.2010 angeschafft wurden. VORSICHT: Es genügt, dass ein nicht speziell geschulter Polizist vermutet, dass Ihr Hund dazu gehört. Können SIE das nicht anhand von Stammbaumpapieren oder dem Beleg
des Zeitpunkts der Anschaffung Ihres Hundes widerlegen, kann Ihr Hund konfisziert und eingeschläfert werden.
• JEDER Hund - egal welcher Rasse - kann auf Anordnung der Polizei eingeschläfert werden, wenn er z. B. im Spiel, in einem Schreck- oder Schmerzmoment oder bei einer kleinen Rangelei einem Menschen
oder einem HUND auch nur einen Kratzer zufügt.
• Das Feld- und Weggesetz erlaubt es dänischen Grundstückseigentümern und somit Privatpersonen, nach einer Vorwarnung z. B. in der Lokalpresse JEDEN Hund und jede Katze auf seinem Grundstück zu
erschießen. (In Dänemark sind die Grenzen eines Grundstücks selten durch einen Zaun markiert.)
• Ein entlaufener Hund kann nach einer 3-Tages-Frist verkauft oder eingeschläfert werden.
• In Dänemark gilt die Leinenpflicht für alle Hunde ganzjährig auf weiten, offenen Flächen und in Wäldern (Ausnahme: Sog. Hundewälder) sowie in der Zeit vom 01.04.bis 30.09. an allen Stränden. Seit
2010 wird für einen nicht angeleinten Hund ein Bußgeld von mindestens 2000 Kronen (ca. 270 Euro) erhoben.
Rassenwahn in Dänemark: Gerettet vor einem Tierquäler – um zu sterben
Dänemark – Prinsessen wurde in ein Tierheim gebracht, da ein Zivilbeamter beobachtete wie die Hündin misshandelt wurde. Sie war eine süße und zutrauliche Hündin, aber sie war auch, als Folge des Hundegesetzes in Dänemark, eine „nicht erlaubte Rasse“.
Deswegen wurde sie zum Tode verurteilt! Die in Dänemark eingeführte Rasseliste hat in nicht einmal ganz 2 Jahren, über 1400 unschuldigen Hunden das Leben gekostet.
Die Rasseliste wurde nicht etwa aufgrund von Statistiken oder wissenschaftlichen Beweisen eingeführt. Wäre dies der Fall, fände man sicherlich Labrador, Golden Retriever, Dackel und Schäferhund auf der Liste, denn diese haben die meisten Beissvorfälle vor Einführung des Gesetzes verursacht, wenn man den Statistiken der Versicherungsgesellschaften betrachtet.
Welcher Hund ist ein verbotener Listenhund? Das Hundegesetz überträgt die Beweislast an den Besitzer und nicht an die Polizei. Jeder Hund, nicht nur derjenige der gebissen hat, ist dadurch gefährdet. Normalerweise liegt die Beweislast bei den staatlichen Stellen, nicht in Dänemark beim Hundegesetz. Wird bei der Polizei ein Tier gemeldet, muß der Besitzer eine Beschlagnahme durch einen Nachweis der “erlaubten” Rasse verhindern.
Hundebesitzer von reinrassigen Tieren, die ordnungsgemäß beim dänischen Register gemeldet sind, haben es verhältnismäßig einfach. Sie legen den Stammbaum vor und können somit die Rasse ihres Tieres beweisen. Besitzer von Mischlingen hingegen haben so gut wie keine Chance. Ohne Papiere, Stammbaum und Zuchtdokumentation ist der Hund der dänischen Polizei auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und wird in 99% der Fälle getötet.
Mit Hunden der Rassen Pitbull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen darf man nicht nach Dänemark einreisen. Die Haltung und Zucht dieser Tiere ist im Land verboten. Verstöße werden mit harten Strafen geahndet. Ebenso unerwünscht sind andere Hunde, die sich als gefährlich erwiesen haben, also schon Personen angegriffen, Sachen beschädigt haben oder einen aggressiven Eindruck erwecken. Die Sanktionen reichen von Maulkorb- und Leinenzwang bis hin zur Einschläferung des Tieres in drastischen Fällen. Der verantwortliche Minister für die dänische Hundeverordnung ist Mette Gjerskov.
Quelle: http://www.tierarztblog.com/2012/12/29/rasseliste-daenemark-thor/