Fundtiere aus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen Fundsachen. Fundtiere sind dabei alle entlaufenen Haustiere, also Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden, wie z. B. Hunde, Katzen, Ziervögel oder landwirtschaftliche Tiere. Wildtiere sind keine Haustiere. Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Gemeinde als Fundbehörde anzeigen. Diese entscheidet im Zweifelsfall, ob es sich um ein Haus-, oder ein Wildtier handelt und ist dann für die artgerechte Unterbringung des Tieres zuständig.
In der Regel arbeiten die Gemeinden mit örtlichen Tierheimen zusammen, in denen die Fundtiere untergebracht werden. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.
Spezielle Hinweise für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Wer in Rostock ein Hilfe bedürftiges Tier findet, kann sich
- montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 10 bis 12 Uhr an den Rostocker Tierschutzverein e.V. in der Thierfelderstraße 19, 18059 Rostock unter der Telefonnummer 0381/4001250 wenden.
- unter der Telefonnummer 0381 381-3333 steht der KOD für Meldungen im Bereich der Gefahrenabwehr Tier zur Verfügung. Der Kommunale Ordnungsdienst ist täglich von 6.30 bis 21 Uhr zu erreichen.
Gemeldet werden sollten dabei die Tierart, der Fundort und die Uhrzeit. Für ihre Versorgung, Unterbringung und eventuell notwendige tierärztliche Behandlung ist dann die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verantwortlich.
Ab dem 01.04.2024 gibt die Feuerwehr in Rostock die Aufgabe der Gefahrenabwehr Tier an das Ordnungsamt ab!
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen (Notruf 110).
Wenn Sie ein hilfsbedürftiges Wildtier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Einsatzleitstellen (Rufnummer 112). Diese informieren dann die zuständigen Stellen.
Wenn Sie ein Haustier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Viele Gemeinden haben ein Tierheim mit der Verwahrung der Fundtiere beauftragt. Die Gemeinde kann Ihnen das beauftragte Tierheim z. B. per Telefon, Internet oder Aushang, mitteilen. Wenn die Gemeinde mit einem Tierheim zusammenarbeitet, das für sie die Unterbringung und Pflege von Fundtieren übernimmt, können Sie das Tier in der Regel auch direkt dort abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.