Fundtiere aus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen Fundsachen. Fundtiere sind dabei alle entlaufenen Haustiere, also Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden, wie z. B. Hunde, Katzen, Ziervögel oder landwirtschaftliche Tiere. Wildtiere sind keine Haustiere. Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Gemeinde als Fundbehörde anzeigen. Diese entscheidet im Zweifelsfall, ob es sich um ein Haus-, oder ein Wildtier handelt und ist dann für die artgerechte Unterbringung des Tieres zuständig.

In der Regel arbeiten die Gemeinden mit örtlichen Tierheimen zusammen, in denen die Fundtiere untergebracht werden. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.

 

Spezielle Hinweise für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Wer in Rostock ein Hilfe bedürftiges Tier findet, kann sich

  • montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 10 bis 12 Uhr an den Rostocker Tierschutzverein e.V. in der Thierfelderstraße 19, 18059 Rostock unter der Telefonnummer 0381/4001250 wenden.
  • unter der Telefonnummer 0381 381-3333 steht der KOD für Meldungen im Bereich der Gefahrenabwehr Tier zur Verfügung. Der Kommunale Ordnungsdienst ist täglich von 6.30 bis 21 Uhr zu erreichen. 

Gemeldet werden sollten dabei die Tierart, der Fundort und die Uhrzeit. Für ihre Versorgung, Unterbringung und eventuell notwendige tierärztliche Behandlung ist dann die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verantwortlich.

 

Ab dem 01.04.2024 gibt die Feuerwehr in Rostock die Aufgabe der Gefahrenabwehr Tier an das Ordnungsamt ab!

Gefahrenabwehr Tier: Kommunaler Ordnungsdienst unter zentraler Rufnummer und mit neuer Aufgabe
Stadtamt, Charles-Darwin-Ring

 

Ab dem 1. April 2024 wird der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) unter einer neuen zentralen Rufnummer erreichbar sein. Unter Tel. 0381 381-3333 steht der KOD dann für Meldungen und Fragestellungen in den Bereichen Verkehrsüberwachung, Allgemeiner Ordnungsdienst, Bäderdienst, Strand- und Cityvögte sowie der Gefahrenabwehr Tier zur Verfügung. Der Kommunale Ordnungsdienst ist täglich von 6.30 bis 21 Uhr zu erreichen.
Durch die Installierung eines Innendienstes und die Nutzung eines softwaregestützten Auftragsmanagements sollen Synergien aus der digitalen Erfassung und Koordination der Einsätze genutzt und der Bürgerservice weiter verbessert werden. Auch geht das Stadtamt davon aus, damit eine schnelle Reaktionszeit und eine verbesserte Präsenz der Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes vor Ort zu erzielen. 
Dazu Dr. Chris von Wrycz Rekowsi, zuständiger Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung: „Über dieses neue Angebot des Stadtamtes freue ich mich sehr. Natürlich war unser Kommunaler Ordnungsdienst auch bislang schon telefonisch erreichbar. Mit der wunderbar einfachen neuen Durchwahl -3333 und den langen Erreichbarkeitszeiten schaffen wir hier aber eine neue Qualität. Künftig wird es für die Menschen so einfach wie nie sein, Hinweise und Probleme an unsere Ordnungskräfte durchzugeben. Wir machen damit einen weiteren Schritt auf unserem Weg, den Bürgerservice der Stadtverwaltung weiter zu verbessern."
Neben der telefonischen Erreichbarkeit besteht ebenfalls die Möglichkeit, Meldungen über die E-Mail-Adresse kod@rostock.de sowie über das Portal www.klarschiff-hro.de einzustellen.
 
Neu ist, dass das Stadtamt jetzt auch die Aufgabe der Gefahrenabwehr Tier übernimmt. Die Gefahrenabwehr Tier ist dabei zuständig für die Beseitigung von Gefahren, die durch entlaufene Haustiere oder im Straßenverkehr verunfallte Tiere ausgehen sowie für sonstige im öffentlichen Raum befindliche Tiere, die eine konkrete Gefahr für Menschen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.
 
Die Abgabe von Fundtieren hingegen bleibt von der Neuregelung unberührt. Fundtiere können montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 10 bis 12 Uhr an den Rostocker Tierschutzverein e. V. in der Thierfelderstraße 19, 18059 Rostock, Tel. 0381 4001250, übergeben werden. Bitte immer vorher anrufen!
Aber auch das vom Rostocker Tierschutzverein betriebene Tierheim in Schlage,  nimmt weiterhin Fundtiere aus dem Stadtgebiet Rostock auf.

Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen (Notruf 110).

Wenn Sie ein hilfsbedürftiges Wildtier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Einsatzleitstellen (Rufnummer 112). Diese informieren dann die zuständigen Stellen.

Wenn Sie ein Haustier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

Viele Gemeinden haben ein Tierheim mit der Verwahrung der Fundtiere beauftragt. Die Gemeinde kann Ihnen das beauftragte Tierheim z. B. per Telefon, Internet oder Aushang, mitteilen. Wenn die Gemeinde mit einem Tierheim zusammenarbeitet, das für sie die Unterbringung und Pflege von Fundtieren übernimmt, können Sie das Tier in der Regel auch direkt dort abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.