Finnland

Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurmbehandlung (Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen).

 

Frankreich
Es gilt für die Verbringung von Haustieren nach Frankreich aus Deutschland die EG-Verordnung 998/2003. Sie legt die Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der EU oder aus Drittländern in die EU fest.

Folgende Bestimmungen müssen erfüllt sein:

genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip)

gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein);es gibt keinerlei Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren.

Europäischer Pass (gemäß der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Er muss die Identifizierung und die gültige Impfung bestätigen.

Die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet.

Erste Kategorie: Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten werden allgemein „Pit-bulls“ genannt), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und die in keinem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind (Siehe Fotos im Album oben rechts Anruf der Seite).

 

Zweite Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen ist.

Zu dieser Kategorie gehören auch Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind. Für sie besteht aber Maulkorb-und Leinenpflicht.

Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.

Alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden.
- eine Gesundheitsbescheinigung, die weniger als 5 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und die bestätigt, dass die Tiere an keiner arttypischen Krankheit leiden.

Für die Einfuhr von Vögeln (insbesondere von Papageien und Wellensittichen), Nagetieren, Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen werden benötigt:
- eine offizielle Bestätigung des Tierhalters, dass er der Eigentümer der Tiere ist und diese nicht verkaufen wird.

Nachfragen bitte an die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft
(Bei Kampfhunden bitten wir um die Zusendung eines Fotos des Hundes)

Französische Botschaft in Deutschland, Pariser Platz 5, 10117 Berlin

Pascale Vignal-Gautron
Tel. 0033 1 49 55 84 72
pascale.vignal-gautron@agriculture.gouv.fr