Niederlande
Bisher war die Einreise mit Pitbullterriern und deren Kreuzungen in den Niederlanden verboten. Sie konnten beschlagnahmt und nach einem Gerichtsbeschluss getötet
werden. Nach vielfachem Protest gegen diese Tötung unschuldiger Tiere wurden die zu diesem Zeitpunkt beschlagnahmten Tiere an ihre Besitzer zurückgegeben.
Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig. (siehe auch "Eigene Hinweise zur
Einreise nach Holland" etwas weiter unten)
Hunde, Katzen und Frettchen
Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:
Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die
Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins
Ausland.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die
Impfung in dem EU-Pass zu machen.
Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der
"elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.
Welche Hunderassen dürfen in die Niederlande einreisen?
Alle Hunde dürfen in die Niederlande einreisen. Der Hund muss über einen EU-Pass verfügen, gegen Tollwut geimpft sein, und durch einen Chip oder eine Tätowierung
gekennzeichnet sein.
Kaninchen, Mäuse, Hamster und Meerschweinchen
Sie benötigen ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat.
Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten
Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten dürfen in die Niederlande mitgenommen werden und zwar maximal fünf Vögel ohne Gesundheitszertifikat. Diese Tiere dürfen
nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Vogelarten stehen (Washingtoner Artenschutzabkommen, www.cites.org).
Schildkröten und andere Terrarien Tiere
Ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat und diese Tiere dürfen ebenso wie bei Wellensittichen und Papageien nicht auf der Liste (Citesliste)
der geschützten Tierarten stehen (Washingtoner Artenschutzabkommen, www.cites.org).
Pferde
Pferde die aus Deutschland in die Niederlande mitgenommen werden (Urlaub), benötigen eine Gesundheitserklärung des Deutschen Veterinäramtes und einen Ausweis mit
eingetragener Skizze. Der Chip ist dann erforderlich, wenn der Urlaub länger als 6 Monate dauert. Wenn der Urlaub länger als 10 Tage dauert, benötigen die Pferde wieder eine neue Gesundheitserklärung
um damit nach Deutschland zurückzureisen. Es wird empfohlen die alte Erklärung aufzuheben, damit man nachweisen kann, dass das Pferd nur vorübergehend in den Niederlanden war und ein Chip nicht
erforderlich ist.
Für die Einreise mit einem Pferd in die Niederlande wegen Umzugs brauchen Sie ein vom Kreisveterinäramt ausgestelltes Exportzertifikat. Eventuelle Zollbestimmungen
können Sie nachfragen beim niederländischen Zoll, Telefon 0031 45 5743031.
Mini-Schweine
Man benötigt ein vom Veterinäramt ausgestelltes EU-Zertifikat.
Eigene Hinweise zur Einreise nach Holland
Holland mit Hund? Die Änderungen beim bisher fragwürdigen Hundegesetz in den Niederlanden greift offensichtlich ab sofort. Damit ist die alte Regelung wohl endgültig vom
Tisch, bei der Pitbull-Terrier in Holland, deren Kreuzungen sowie alle Hunde ohne anerkannten Stammbaum, die aussehen wie Kampfhunde, ausnahmslos beschlagnahmt und in den allermeisten Fällen getötet
werden konnten. Noch im Jahr 2006 starben nach Schätzungen 461 Hunde in niederländischen Auffangstationen.
Besondere Vorsicht war bisher bei Mischlings- oder Tierheimhunden ohne Papiere geboten. Diese Hunde konnten einbehalten werden, wenn die Inspektoren die
Erscheinungsmerkmale gefährlicher Hunderassen lediglich vermuteten.
Nun wurde zwar die Gesetzgebung des bisherigen Regelung RAD – "Regeling Agressive Dieren" geändert und die Einreise mit Hunden der erwähnten Art nach Holland ist wieder
möglich. Allerdings sollen Hunde über 35cm Schulterhöhe dann unabhängig von der Hunderasse einem Wesenstest unterzogen werden. Dies wird aber wohl eher für "inländische" Hundehalter gelten. Touristen
werden offensichtlich nicht eine Bescheinigung mitführen müssen. Wird ein Hund als aggressiv eingeschätzt, droht demnach wahrscheinlich weiterhin eine Beschlagnahmung.
So bleibt mir nur eine vorsichtige Entwarnung und weiterhin die Empfehlung für die Halter einschlägiger Rassen oder anderer "dynamischer" Hunde, sich im Zweifel vor
einer Reise bei der niederländischen Botschaft zu erkundigen.
gez. A. Siebert